Gesetzliche Bestimmungen
Der Gesetzgeber hat mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung über elektromagnetische Felder in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2013 (BGBl. I S. 3266) verbindliche Höchstwerte vorgegeben, die sich im
Hochfrequenzbereich an den thermischen Körperreaktionen orientieren.
Die
Erfahrungen der Baubiologen aus vielen Jahren und Tausenden von
Messungen zeigen, dass der Körper vieler Menschen auch auf Belastungen
reagiert, die weitaus geringer sind als diese Höchstwerte. Es kann
dadurch zu
Krankheiten und Störungen kommen.